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Aktenzeichen I 361/97
Datum 09.02.1898
Leitsatz 1. In welchem Umfange ist der Pfandnehmer von Inhaberpapieren verpflichtet, die Befugnis des Verpfänders zur Verfügung über die Papiere zu prüfen? 2. Ist jemand redlicher Pfandnehmer von Inhaberpapieren, wenn er aus grober Fahrlässigkeit keine Kenntnis davon hatte, daß die Papiere bereits vor der Verpfändung einem Dritten verkauft, aber noch nicht übergeben waren?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029390207
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