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Aktenzeichen IV 347/97
Datum 28.02.1898
Leitsatz 1. Welches Recht ist maßgebend für die Entscheidung der Frage, ob nach stattgehabtem Domizilwechsel der Eheleute eine an dem früheren Wohnsitze derselben begangene Handlung einen Ehescheidungsgrund darstellt? 2. Inwiefern bildet schweres Verschulden eines Ehegatten außer Ehebruch und böslicher Verlassung, insbesondere Sävitien, unter Protestanten gemeinrechtlich einen Ehescheidungsgrund?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640293D0215
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