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Aktenzeichen VI 352/97

Datum 28.02.1898

Leitsatz Hat derjenige, welcher einem Anderen den Gebrauch von Sachen gegen Entgelt und gegen die Verpflichtung überlassen hat, bei nicht pünktlicher Zahlung des vereinbarten Entgeltes die sofortige Zurücknahme der Sachen zu dulden, die Nichterfüllung seitens des Gegners zu beweisen, wenn er aus diesem Grunde die Zurückgabe der Sachen verlangt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640293E0220

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