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Aktenzeichen IV 274/97

Datum 07.03.1898

Leitsatz Ist ein stellvertretender Fleischschauamts-Vorsteher des städtischen Centralviehhofes in Berlin als ein Gemeindebeamter, der auf Lebenszeit angestellt ist, anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640293F0223

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