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Aktenzeichen IV 262/97
Datum 24.02.1898
Leitsatz Ist ein Grundstückseigentümer, welcher seine Besitzung vor dem 28. Juli 1893 durch Gutsüberlassungsvertrag erlangt hat, zur Rückerstattung der dem Erblasser seines Vorbesitzers gewährten Grundsteuerentschädigung verpflichtet, wenn er selbst weder Erbe, noch Erbeserbe des Entschädigungsempfängers geworden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029410233
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