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Aktenzeichen I 22/98

Datum 18.04.1898

Leitsatz Ist nach den Grundsätzen des preußischen Allgemeinen Landrechtes und des märkischen Provinzialrechtes die Ehefrau berechtigt und verpflichtet, sich ohne Zuziehung ihres Ehemannes gegen die Klage aus einer obligatorischen Verpflichtung zu verteidigen, die sie mit Einwilligung ihres Ehemannes übernommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029470259

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