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Aktenzeichen VI 186/97

Datum 27.04.1898

Leitsatz Kann nach preußischem Rechte der von einem Anderen als einem öffentlichen Armenverbande erhobene Anspruch auf Erstattung gewährter Armenunterstützung gegen einen Armenverband im Rechtswege verfolgt werden, ohne daß zuvor von der Verwaltungsbehörde entschieden ist, daß, in welcher Höhe und in welcher Weise eine Unterstützung im Wege der öffentlichen Armenpflege erforderlich gegewesen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029490267

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