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Aktenzeichen VI 18/98
Datum 02.05.1898
Leitsatz 1. Zulässigkeit des Rechtsweges bei einer Klage aus dem mit einem Rentengutsvertrage für den Fall, daß dieser von der Generalkommission nicht bestätigt werde, verbundenen Pachtvertrage. 2. Richtigkeit eines Kaufvertrages, der infolge eines Abkommens abgeschlossen wird, in welchem der Käufer gegen die Abschließung jenes Vertrages eine unerlaubte Handlung versprochen hat.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640294C0293
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