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Aktenzeichen II 26/98
Datum 08.02.1898
Leitsatz Muß nach § 300 Abs. 2 C.P.O. im Falle einer Vertagung die nicht erschienene Partei stets zu dem neuen Termine geladen werden, oder gilt diese Vorschrift nur für die Fälle, in denen der Antrag auf Erlassung eines Versäumnisurteiles zurückgewiesen, und dann eine Vertagung angeordnet wurde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029590355
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