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Aktenzeichen VI 432/97

Datum 24.03.1898

Leitsatz Bleibt die Anschließung, welche der Revisionsbeklagte in einem dem Gegner innerhalb der Revisionsfrist zugestellten Schriftsatze erklärt, in der mündlichen Verhandlung aber nicht aufrecht erhalten hat, anhängig, bis sie zurückgenommen oder durch Urteil zurückgewiesen, bezw. als unzulässig verworfen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029620381

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