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Aktenzeichen V 321/97
Datum 26.03.1898
Leitsatz 1. Gilt der ausschließliche dingliche Gerichtsstand auch gegen die Mitglieder der preußischen landesherrlichen Familie? Wäre ein entgegengesetztes Herkommen rechtsverbindlich? 2. Prozeßlegitimation der Hofkammer der Königlich preußischen Familiengüter.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029630387
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