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Aktenzeichen VI 61/98

Datum 16.05.1898

Leitsatz Muß der im Urkunden- oder Wechselprozesse als Kläger unter seiner Firma und- unter seinem bürgerlichen Namen auftretende Einzelkaufmann mit der Klage einen urkundlichen Nachweis vorlegen, daß er Inhaber der Firma sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640296A0407

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