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Aktenzeichen VI 322/97

Datum 25.06.1898

Leitsatz Ist in Fällen, wo das anzufechtende Urteil nach dem Antrage der Partei gleichzeitig mit der Rechtsmittelschrift öffentlich zugestellt werden soll, das zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufene Gericht zuständig, auch die öffentliche Zustellung des anzufechtenden Urteiles zu bewilligen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029700426

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