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Aktenzeichen IV 46/98

Datum 11.07.1898

Leitsatz Liegt ein Anschaffungsgeschäft im Sinne des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894 dann vor, wenn die Deponierung von Wertpapieren auf Grund einer Vereinbarung erfolgt, nach welcher der Empfänger berechtigt ist, statt der erhaltenen Stücke andere Stücke gleicher Art zurückzuliefern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A030009

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