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Aktenzeichen II 381/97

Datum 22.04.1898

Leitsatz 1. Wirkung der Übertragung eines unter dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874 eingetragenen ausländischen Wortzeichens in die Zeichenrolle des Patentamtes gemäß § 24 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894. Muß, um Schutz auch für den Klanglaut eines Wortzeichens zu erlangen, dies in der Anmeldung zur Zeichenrolle besonders erwähnt sein? 2. Genügt zur Verurteilung aus § 12 des Gesetzes vom 12. Mai 1894 die Feststellung, daß das einem Anderen geschützte Warenzeichen in Zirkularen, Offerten, Ankündigungen 2c zur Bezeichnung gleichartiger Waren benutzt ist? 3. Kann demjenigen, welcher sich einer Verletzung des erwähnten § 12 schuldig gemacht hat, der Gebrauch des streitigen Wertzeichens überhaupt, oder nur in der von ihm benutzten Verbindung mit einem anderen Worte untersagt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A040015

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