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Aktenzeichen VI 161/98

Datum 29.09.1898

Leitsatz Kann der Verkäufer auf Grund von Art. 354 H.G.B. von dem Kaufvertrage einseitig abgehen, weil der Käufer zwar nicht mit der Bezahlung des Preises für Waren, die der Verkäufer nach dem betreffenden Kaufvertrage zu liefern hatte, wohl aber mit der Bezahlung einer anderen Schuld in Verzug geraten ist, deren Bezahlung er durch ein Abkommen versprochen hatte, das mit dem Kaufvertrage, von welchem der Verkäufer abgehen will, ein einheitliches Ganzes bildet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A080028

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