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Aktenzeichen I 226/98
Datum 12.10.1898
Leitsatz Ist der § 66 des Börsengesetzes auf solche dem Börsenverkehre angehörende Geschäfte anzuwenden, welche alle Merkmale eines Börsentermingeschäftes im Sinne des § 48 dieses Gesetzes mit der alleinigen Abweichung zeigen, daß die Kontrahenten die vom Börsenvorstande für den Terminhandel festgesetzten Geschäftsbedingungen ausgeschlossen haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A0C0043
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