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Aktenzeichen IV 111/98
Datum 13.10.1898
Leitsatz 1. Erstreckt sich die Freiheit des Leichenbestattungsgewerbes nach der Reichsgewerbeordnung nur auf die freie Zulassung zum Gewerbe, nicht auf die Art der Ausübung desselben? 2. Gewährt das Eigentum an einem Kommunalfriedhofe dem Eigentümer desselben das Recht, einen das Leichenbestattungsgewerbe Betreibenden von der Ausübung dieses Gewerbes auf dem Friedhofe auszuschließen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A0D0051
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