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Aktenzeichen IV 88/98
Datum 24.10.1898
Leitsatz Sind bei den sog. Antragsvergehen vertragsmäßige Abmachungen, durch welche der Antragsberechtigte dem Thäter oder einem Dritten gegenüber zur Nichtstellung oder Zurücknahme des Antrages auf Strafverfolgung sich verpflichtet, rechtswirksam?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A0F0060
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