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Aktenzeichen II 201/98

Datum 01.11.1898

Leitsatz Wird der Reichsmilitärfiskus, soweit es sich um Preußen handelt, stets durch die Korpsintendanturen vertreten, oder steht dessen Vertretung auch anderen Behörden, z. B. der Direktion der Artilleriewerkstatt, zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A100066

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