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Aktenzeichen II 214/98

Datum 11.11.1898

Leitsatz 1. Findet Art. 146 H.G.B. auch dann Anwendung, wenn die Auflösung der offenen Handelsgesellschaft in der Eröffnung des Konkursverfahrens ihren Grund hat? 2. Hat die Anerkennung einer Konkursforderung durch den Konkursverwalter oder Fallimentssyndik die Wirkung, daß nun die Zinsen als Bestandteil des Kapitales anzusehen sind, sonach eine Verjährung derselben (Art. 2277 Code civil) nicht mehr eintreten kann? 3. Genügt es zur Anwendung von § 88 Abs. 2 C.P.O., daß durch den abgewiesenen Teil des Klagantrages Mehrkosten nicht entstanden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A150083

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