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Aktenzeichen III 205/98
Datum 29.11.1898
Leitsatz Haben, wenn ein Gesellschafter einer gemeinrechtlichen Societät in Konkurs gerät, die Gläubiger aus dem Geschäftsbetriebe der Gesellschaft das Recht, zu verlangen, daß sie aus den Vermögensstücken der Gesellschaft vorab befriedigt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A190103
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