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Aktenzeichen VI 150/98

Datum 13.07.1898

Leitsatz 1. Kann ein Gläubiger noch Verzugszinsen fordern, nachdem er vorbehaltlos die Zahlung der Hauptschuld entgegengenommen hat? 2. Kann er auch dann noch solche Zinsen fordern, wenn er die Hauptforderung ohne Zinsen in einem bereits beendeten Prozesse mit Erfolg eingeklagt hat? 3. Wieweit reicht heutzutage die Freiheit des Fiskus von der Verpflichtung zur Zahlung gesetzlicher Zinsen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A1D0121

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