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Aktenzeichen I 291/98
Datum 23.11.1898
Leitsatz Kann der Schuldner bei einem Nachzahlungsversprechen einen Einwand daraus herleiten, daß eine eingetretene Verbesserung seiner Vermögenslage zur Zeit des Prozesses nicht mehr fortbestehe? oder daraus, daß er noch andere Gläubiger, die in besserer oder gleicher Lage wie der Kläger seien, befriedigen müsse?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A250151
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