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Aktenzeichen IV 35/98
Datum 27.06.1898
Leitsatz 1. Ist der § 13 der Verordnung vom 28. Mai 1846 durch die Bestimmungen des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 außer Wirksamkeit gesetzt worden? 2. Kann ein in den Ruhestand versetzter Kreisschulinspektor, der vorher Lehrer an einem Königlichen Schullehrer-Seminar und noch früher Volksschullehrer gewesen war, einen Anspruch aus § 13 a. a. O. darauf herleiten, daß ihm bei der Bestimmung seiner Pension auch die Zeit, während welcher er als Volksschullehrer fungiert hatte, mit angerechnet werde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A290165
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