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Aktenzeichen III 87/98
Datum 12.07.1898
Leitsatz Sind nach § 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 Urkunden über zweiseitige Rechtsgeschäfte, die von seiten des einen Kontrahenten innerhalb des Geltungsbereiches jenes Gesetzes und von seiten des anderen Kontrahenten außerhalb dieses Geltungsbereiches zu erfüllen sind, der Stempelsteuer unterworfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A2E0197
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