zurück
Aktenzeichen IV 115/98
Datum 20.10.1898
Leitsatz Was ist im Sinne der Befreiungsvorschrift 3 zur Tarifstelle 32 des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 unter Sachen, welche zum unmittelbaren Verbrauche in einem Gewerbe dienen sollen, zu verstehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A370233
zurück