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Aktenzeichen IV 115/98

Datum 20.10.1898

Leitsatz Was ist im Sinne der Befreiungsvorschrift 3 zur Tarifstelle 32 des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 unter Sachen, welche zum unmittelbaren Verbrauche in einem Gewerbe dienen sollen, zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A370233

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