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Aktenzeichen V 137/98

Datum 29.10.1898

Leitsatz Bezieht sich der in § 53 A.L.R. I. 16 geregelte Zahlungsort für öffentliche Kassen auch auf Zahlungen aus Verträgen? Gerichtsstand des Erfüllungsortes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A3B0249

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