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Aktenzeichen VI 217/98
Datum 29.10.1898
Leitsatz Ist ein auf Lebenszeit angestellter Hausoffiziant verpflichtet, die ihm durch den Dienstvertrag zur unentgeltlichen Benutzung überlassene Dienstwohnung zu räumen, wenn ihn die Herrschaft ohne gesetzmäßige Ursache entläßt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A3C0253
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