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Aktenzeichen IV 127/98
Datum 27.10.1898
Leitsatz Ist eine Vereinbarung, daß bei nicht pünktlicher Zahlung der Zinsen eines bereits eingetragenen Hypothekenkapitales dieses sofort fällig sein, und das hierdurch begründete Recht des Hypothekengläubigers in das Grundbuch eingetragen werden solle, stempelpflichtig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A3E0264
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