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Aktenzeichen V 203/98
Datum 15.11.1898
Leitsatz 1. Kann eine Vormerkung zur Erhaltung des Rechtes auf Eintragung einer Hypothek auf Grund der Bewilligung des Grundstückseigentümers eingetragen werden? 2. Ist die Rechtsbeständigkeit einer solchen Vormerkung davon abhängig, daß in der Eintragungsbewilligung der Schuldgrund der vorgemerkten Hypothek angegeben wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A490315
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