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Aktenzeichen V 165/98

Datum 23.11.1898

Leitsatz Darf für die Frage, ob das nach der Enteignung verbliebene Restgrundstück nach seiner bisherigen Bestimmung noch zweckmäßig benutzt werden kann, eine Straßenanlage berücksichtigt werden, deren Herstellung erst durch die Enteignung ermöglicht wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A4A0320

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