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Aktenzeichen V 215/98
Datum 26.11.1898
Leitsatz 1. Muß das Bestehen der Klageforderung auch dann festgestellt werden, wenn der Beklagte eine liquide Gegenforderung mit der Erklärung zur Aufrechnung stellt, er wolle die klagebegründenden Behauptungen für den Fall zugestehen, daß er auf Grund seines Aufrechnungseinwandes Abweisung der Klage erreichen könne? 2. Kann der klagende Cessionar den Beklagten mit einer gegen den Cedenten begründeten und zum Zwecke der Aufrechnung gegen die Klageforderung geltend gemachten Gegenforderung an den dem Cedenten verbliebenen Teil der Forderung verweisen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A4B0320
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