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Aktenzeichen II 118/98

Datum 28.06.1898

Leitsatz 1. Kann der Konkursverwalter eine vor Eröffnung des Konkurses gegen den Gemeinschuldner vorgenommene Pfändung von im Besitze desselben gefundenen Mobilien aus dem Grunde als ungültig angreifen, weil der Gemeinschuldner vor der Pfändung die Mobilien bereits an Dritte verkauft hatte? 2. Ist der Konkursverwalter, indem er auf Aufhebung einer solchen Pfändung gegen den pfändenden Gläubiger klagt, als ein Dritter im Sinne des § 690 C.P.O. anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A500343

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