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Aktenzeichen IV 156/98

Datum 03.11.1898

Leitsatz Ist im Ehescheidungsprozesse in dem Verfahren zur Erledigung eines bedingten Endurteiles das Vorbringen neuer Scheidungsgründe wenigstens insoweit zulässig, als dieselben von der Partei in dem Hauptverfahren noch nicht geltend gemacht werden konnten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A5C0372

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