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Aktenzeichen II 216/98

Datum 22.11.1898

Leitsatz 1. Welche rechtliche Stellung hat der Nebenintervenient in den Prozessen, in denen er namens der von ihm unterstützten Partei ein Rechtsmittel einlegt? Darf er auch in eigenem Namen ein Rechtsmittel gegen das der Partei gegenüber ergangene Urteil einlegen und dasselbe gegen die Partei richten, der er zum Zwecke ihrer Unterstützung beigetreten ist? 2. Kann § 66 C.P.O. bezüglich der Stellung eines Hypothekargläubigers des Beklagten Anwendung finden, gegen den eine Klage auf Auflösung des Kaufvertrages erhoben ist, wenn seine Hypothek sich auf die verkauften Grundstücke erstreckt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A620389

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