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Aktenzeichen VI 199/98

Datum 24.11.1898

Leitsatz 1. Muß der die Nebenintervention erklärende Schriftsatz auch der zu unterstützenden Partei zugestellt werden? 2. Inwieweit kann auch der Gegner der zu unterstützenden Partei den Mangel der soeben erwähnten Zustellung mit Erfolg rügen? Einfluß des § 60 in Verbindung mit § 66 C.P.O. in dieser Beziehung? 3. Welche Rechtswirkung kommt, wenn die Nebenintervention durch Einlegung eines Rechtsmittels vorgenommen wird, einer erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist geschehenen Zustellung der Nebeninterventionsschrift an die zu unterstützende Partei zu? 4. Unter welchen Voraussetzungen darf die Rechtzeitigkeit der Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen ein Zwischenurteil angenommen werden? 5. Ist eine weitere sofortige Beschwerde derjenigen Partei zulässig, zu deren Nachteil auf die sofortige Beschwerde der Gegenpartei ein Zwischenurteil abgeändert worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A640401

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