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Aktenzeichen V 215/98
Datum 26.11.1898
Leitsatz Muß das Bestehen der Klageforderung auch dann festgestellt werden, wenn der Beklagte eine liquide Gegenforderung mit der Erklärung zur Aufrechnung stellt, er wolle die klagebegründenden Behauptungen für den Fall zugestehen, daß er auf Grund seines Aufrechnungseinwandes Abweisung der Klage erreichen könne?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A650406
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