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Aktenzeichen VI 364/98
Datum 15.12.1898
Leitsatz Kann, wenn im Eheprozesse in erster Instanz dem Klagantrage gemäß auf Ehescheidung erkannt ist, die Klagpartei, ohne selbst Berufung einzulegen, einen in erster Instanz nicht vorgebrachten Scheidungsgrund zur Begründung des Antrages auf Zurückweisung der von der Gegenpartei eingelegten Berufung verwerten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402A690412
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