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Aktenzeichen II 238/98

Datum 06.12.1898

Leitsatz 1. Ist gesetzlicher Vertreter des Reichsmilitärfiskus in solchen Angelegenheiten, in denen es sich um das zu einer Festung gehörige Gelände handelt, der preußische Kriegsminister? 2. Gilt dies auch dann, wenn eine in Elsaß-Lothringen gelegene Festung in Frage steht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B030012

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