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Aktenzeichen IV 361/98

Datum 12.01.1899

Leitsatz Verpflichtung des Käufers zur Untersuchung der Ware und zur Mängelanzeige, wenn die Ware in mehreren, nicht gleichzeitig zum Abgange gebrachten Posten geliefert wird. Enthält, wenn der Käufer die Ware als mangelhaft zur Verfügung gestellt hat, nachträglich aber über einen Teil verfügt, dies eine nachträgliche Genehmigung der ganzen Warenpartie?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B0E0064

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