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Aktenzeichen VI 323/98

Datum 26.01.1899

Leitsatz Ist die Verantwortlichkeit des Unternehmers einer elektrischen Straßenbahn für Schaden, der durch den Übertritt des Starkstromes in den Schwachstromdraht einer Fernsprechanlage entsteht, nur von dem Bestehen einer Schutzpflicht nach § 12 des Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs vom 6. April 1892 oder von der Nichteinhaltung einer Konzessionsbedingung abhängig? Kann konkurrierendes Verschulden des Unternehmers der Fernsprechanlage vorliegen, auch wenn diese der elektrischen Bahn gegenüber nicht schutzpflichtig im Sinne des § 12 des Telegraphengesetzes ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B110074

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