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Aktenzeichen III 262/98

Datum 07.02.1899

Leitsatz Finden nach § 68 des Börsengesetzes vom 22. Juni 1896 die Bestimmungen des § 66 auch dann Anwendung, wenn von Nichteingetragenen im Auslande nach den Geschäftsbedingungen auswärtiger Börsen Börsentermingeschäfte abgeschlossen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B170091

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