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Aktenzeichen VI 47/99

Datum 02.03.1899

Leitsatz Dient im Sinne des § 302a St.G.B. in der Fassung des Gesetzes, betr. Ergänzung der Bestimmungen über den Wucher, vom 19. Juni 1893 ein zweiseitiges Rechtsgeschäft nur dann denselben wirtschaftlichen Zwecken, wie ein Darlehn, wenn der Vereinbarung gemäß die vom Wucherer dem anderen Teile gewährten Sachen zurückerstattet werden sollen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B1D0116

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