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Aktenzeichen VI 428/98
Datum 16.03.1899
Leitsatz Inwiefern sind die Grundsätze des Handelsgesetzbuches über Aufnahme des Inventars und der Bilanz für die Aufstellung der Bilanz seitens der unter das Reichsgesetz, betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, vom 1. Mai 1889 fallenden Genossenschaften maßgebend?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B1E0123
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