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Aktenzeichen VI 272/98

Datum 19.12.1898

Leitsatz Ist ein Gesellschaftsvertrag zum Zwecke des Abschlusses von Differenzgeschäften mit einem Dritten ungültig? Kann insbesondere der Klage eines Gesellschafters gegen den anderen auf anteilmäßige Abnahme des Verlustes oder auf anteilmäßige Herausgabe des Gewinnes die Einwendung entgegengesetzt werden, daß Zweck der Gesellschaft das Differenzspiel gewesen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B240148

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