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Aktenzeichen I 460/98
Datum 22.02.1899
Leitsatz 1. Ist die einem Spediteur erteilte Weisung, die Ware einem Dritten zugehen zu lassen, eine der Annahme fähige Anweisung? 2. Kann schon daraus, daß ein Versendungsauftrag für Rechnung und Gefahr eines Dritten erteilt wird, und dies dem Beauftragten erkennbar ist, darauf geschlossen werden, daß der den Auftrag Annehmende auch dem Dritten zur Ausführung des Auftrages verpflichtet sein will?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B2A0167
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