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Aktenzeichen III 320/98

Datum 14.03.1899

Leitsatz 1. Hat der dritte Eigentümer der beim Schuldner gepfändeten und unauffindbar gewordenen Geldstücke einen Anspruch gegen den durch das Geld befriedigten Gläubiger? 2. Ist der Gerichtsvollzieher bei der Vornahme der Pfändung als Vertreter des Gläubigers anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B2E0178

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