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Aktenzeichen V 200/98
Datum 17.12.1898
Leitsatz Kann der Schürfer, wenn ihm nach Beginn der Schürfarbeiten von der zuständigen Bergbehörde im öffentlichen Interesse die Einstellung der Schürfarbeiten und die Verdichtung des niedergetriebenen Bohrloches aufgegeben ist, für die aufgewandten Kosten der Anlegung, Einstellung und Verdichtung auf Grund des § 75 der Einleitung zum Allgemeinen Landrechte und des § 4 des Gesetzes vom 11. Mai 1842 vom Staate Entschädigung beanspruchen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B330198
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