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Aktenzeichen V 237/98
Datum 11.01.1899
Leitsatz Was ist unter dem Teile der Anlage zu verstehen, von dessen Ausführung an die dreijährige Verjährungsfrist des § 31 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 zu laufen beginnt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B3A0237
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